Die waveup creations AG erreicht einen weiteren Meilenstein: Der regionale Richtplan ist durch den Zürcher Regierungsrat festgesetzt worden. Nun kann das Gebiet, auf dem die Anlage stehen soll, umgezont werden.

Die Freude im Team war gross. Endlich gehts vorwärts. Nachdem es medial lange ruhig um das Projekt in Regensdorf war, dürfen Good News verkündet werden: Der regionale Richtplan wurde festgesetzt.

Ok. Cool. Und was heisst das jetzt genau? Ganz ehrlich: Es ist ziemlich kompliziert, aber wir versuchen, es so einfach wie möglich zu erklären.

Lasst uns kurz zurückspulen
Wir erinnern uns – März 2019 stimmte die Gemeinde Regensdorf der Umzonung zu (Areals Wisacher wird von Landwirtschaftszone zu Erholung- und Sportzone). Die Voraussetzung für das Projekt der waveup creations AG wurde geschaffen. Oder doch nicht? Zwar stimmten die Bürger der Umzonung zu, doch musste mit der Festsetzung des Richtplans, welcher die Grundlage zur Genehmigung der Umzonung bildet, abgewartet werden.

Was sind die nächsten Schritte?

  • Nach der Publizierung der Festsetzung des regionalen Richtplanes am Donnerstag, 4. März 2021 im Amtsblatt läuft eine 30-tägige Rechtsmittelfrist
  • Die BZO Revision, mit welcher der Umzonung zur Erholungszone an der Gemeindeversammlung zugestimmt worden ist, wird schnellstmöglich bei der Baudirektion zur Genehmigung eingereicht (Bewilligungsdauer 2-4 Monate)
  • Anschliessend wird die Gemeinde Regensdorf den Gestaltungsplan (GP) von waveup in die öffentliche Auflage geben (60 Tage)
  • Parallel dazu wird die zweite Vorprüfung des GP beim Amt für Raumentwicklung des Kanton Zürichs (ARE) durchgeführt
  • Nach der Bereinigung der Unterlagen (aufgrund der Eingaben der öffentlichen Auflage, des 2. Vorprüfungsberichtes und allfälliger Rückmeldungen im Zusammenhang mit der Genehmigung der BZO Revision) kann dann an der Gemeindeversammlung der GP waveup zur Beschlussfassung unterbreitet werden (wenn alles ganz glatt läuft: Dezember 2021)
  • Die Genehmigung des GPs durch den Kanton (rechtskräftig) ist gegen April 2022 zu erwarten
  • Rekursfrist abwarten (30 Tage), Publikationsfrist 1 Woche, Eingang der Rechtskraftbescheinigung ca. 10 Tage
  • Parallel dazu kann das Baugesuch eingereicht werden (nach Eintritt der Rechtskraft des GP waveup)
  • Die Bearbeitungszeit dauert erfahrungsgemäss beim Kanton 4-6 Monate.

Phu. Der Kopf brummt, stimmts? Vielleicht geht dir jetzt ein Licht auf, wieso gefühlsmässig alles so lange dauert. Das braucht seine Zeit! Wir bleiben aber dran, versprochen. 2023 kann der Bagger kommen, 2024 dann du als Besucher*in –  fingers crossed.


Artikel Tagesanzeiger 3. März 2021